Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Geltungsbereich
Geschäftsgrundlage
Diese AGB bilden die verbindliche Grundlage für die gesamte Geschäftstätigkeit der simcla AG. Die AGB binden den Kunden ebenfalls bereits in der Vertragsanbahnung und bilden Bestandteil eines späteren Vertrags, sobald er sie für sich als verbindlich anerkennt.
Vertragsgrundlage
Die AGB werden spätestens mit dem Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und der simcla AG in vollem Umfang Bestandteil desselben. Eine Ausnahme gilt, soweit die Parteien eine Klausel ausdrücklich ausschliessen oder eine anderslautende Regelung ausdrücklich vereinbaren und dies schriftlich festhalten.
2) Angebot und Vertragsschluss
Verbindlichkeit des Angebots
Die von der simcla AG im Internet, in Mailings, im Katalog oder auf andere Weise publizierten Preise sowie von ihren Mitarbeitenden telefonisch oder anderweitig kommunizierten Preisauskünfte sind unverbindliche Richtpreise ab Basel. Die simcla AG ist nur an schriftliche, auf den Kunden selbst ausgestellte Offerten gebunden. Die Offerten haben eine zeitlich begrenzte, ausgewiesene Gültigkeit. Wird die Gültigkeit nicht ausdrücklich begrenzt, so gelten sie während 14 Tagen seit ihrem Versand.
Bestellung des Kunden
Der Kunde wird durch eine Bestellung in schriftlicher Form, mit der er sich auf eine verbindliche Offerte der simcla AG bezieht, gebunden. Als Bestellung in schriftlicher Form gilt jede Annahmeerklärung, die mittels Unterzeichnung der Offerte und Zustellung per Post, mittels Fax oder als Scan erfolgt oder die in einer E-Mail übermittelt wird.
Bestimmung des Leistungsumfangs
Die simcla AG versendet dem Kunden auf dessen Bestellung hin eine Auftragsbestätigung mit allen Vertragsdetails. Der Inhalt der Auftragsbestätigung bildet den definitiven und für beide Seiten verbindlichen Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht binnen drei Tagen seit Erhalt der Auftragsbestätigung widerspricht.
Widerspruch
Bei Widerspruch des Kunden innert Frist (binnen drei Tagen) wird der Vertrag ungültig. Erfolgt der Widerspruch verspätet, ist der Vertrag gültig. Die Kosten für nachträgliche Anpassungen der vertraglichen Leistung, die der Kunde wünscht, einschliesslich aller Kosten der simcla AG, die im Zusammenhang damit anfallen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
3) Preise und Zahlungskonditionen
Offerierte Preise
Alle von simcla AG offerierten Preise verstehen sich in CHF exkl. MWST, ab Basel.
Konditionen
Auftragsgrössen bis CHF 10'000.00 sind per Vorauskasse 2% Skonto, 15 Tage netto, ab Rechnungsstellung, geschuldet. Auftragsgrössen zwischen CHF 10'000.00 bis CHF 40'000.00 sind mit einer sofortigen 50% Anzahlung 2% Skonto, Restzahlung 15 Tage netto, ab Rechnungsstellung, geschuldet. Bei einem Auftragsvolumen über CHF 40'000.00 sind eine sofortige 40% Anzahlung bei Auftragserteilung, 30% bei Freigabe des Andruckmusters und Restzahlung 15 Tage netto, ab Rechnungsstellung, geschuldet. Für Neukunden gilt eine Vorauszahlung (netto, ab Rechnungsstellung).
4) Externer Aufwand und Muster
Externer Aufwand
Ausserordentliche Leistungen wie z.B. grafische externe Arbeiten und Konfektionen etc. werden dem Kunden vollumfänglich verrechnet.
Muster
Muster können 30 Tage zur Ansicht bestellt werden. Sollten die Muster nicht innerhalb dieser Frist retourniert werden, wird automatisch eine entsprechende Rechnung mit 10 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, erstellt.
5) Produktion
Druckfreigabe (Gut zum Druck)
Fehler auf dem Gut zum Druck müssen umgehend beanstandet werden. Allfällige Mehrkosten (Erstellung neuer Druckvorlagen, neue Andruckmuster, etc.) bei verspäteter Meldung sind vom Kunden zu tragen. Jegliche Gewährleistung und jegliche Haftung der simcla AG im Zusammenhang mit Abweichungen des gelieferten Produkts von der Vorlage sind ausgeschlossen.
Andruckmuster (Gut zur Ausführung)
Das Einfärben von Materialien und andere produktionstechnische Vorgänge können bei den Produkten zu Abweichungen gegenüber den Vorlagen und Mustern führen. Jegliche Gewährleistung und jegliche Haftung der simcla AG im Zusammenhang mit Abweichungen des gelieferten Produkts von Vorlagen und Mustern sind ausgeschlossen.
Qualität
Bei der Produktion kann es trotz freigegebener Andruckmuster zu Abweichungen in Bezug auf Materialbeschaffung, Farben, Format und Veredelung kommen. Diese sind produktionstechnisch bedingt und können nicht beanstandet werden. Jegliche Gewährleistung und jegliche Haftung der simcla AG im Zusammenhang mit produktionstechnisch bedingten Abweichungen des Produkts von der Vorlage einschliesslich Andruckmustern sind ausgeschlossen.
6) Lieferung
Lieferorte
Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen ab Basel zu verstehen. Ohne anderweitige Abrede befindet sich der Erfüllungsort am Sitz des Kunden, der in der Offerte genannt wird.
Teilleistungen
Die simcla AG ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Teilleistungen vorzunehmen.
Lieferfristen und -termine
Die von der simcla AG angegebenen Lieferfristen und -termine gelten als Richtwerte.
Lieferverzögerungen
Kommt es zu einer Lieferverzögerung, ohne dass ein Fall der nachträglichen Unmöglichkeit gegeben ist, muss der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen, die mindestens die Laufzeit der ursprünglich vorgesehenen Lieferfrist ausmacht. Sieht die simcla AG sich nicht in der Lage, die Nachfrist einzuhalten, so kann sie innert 5 Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung der Nachfrist die Auflösung des Vertrags erklären. Erfolgt die Lieferung auch nicht innert der gesetzten Nachfrist, so kann der Kunde die Auflösung des Vertrags erklären. In beiden Fällen erstattet die simcla AG dem Kunden geleistete Anzahlungen zurück. Für bereits erfolgte Teilleistungen bleibt der Kunde zur Zahlung des anteiligen Preises verpflichtet. Die simcla AG haftet nicht für Schäden des Kunden aus der Lieferverzögerung oder der Auflösung des Vertrags. Kann der Liefertermin aufgrund eines Verhaltens seitens des Kunden nicht eingehalten werden, hat der Kunde der simcla AG sämtlichen Schaden, welcher ihr durch die nicht erfolgte Lieferung entsteht, zu erstatten.
Nachträgliche Unmöglichkeit der Lieferung
Geht das zu liefernde Produkt nach dessen Herstellung und Aussonderung für den Kunden unter oder wird es so stark beschädigt, dass es für den Kunden wertlos ist, erlischt die Lieferpflicht der simcla AG. Die Schadentragung richtet sich nach der Regelung des Übergangs von Nutzen und Gefahren. Für bereits erfolgte oder noch mögliche Teilleistungen bleibt der Kunde zur Zahlung des anteiligen Preises verpflichtet.
Schwankungen der Liefermenge
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Produkts sind branchenüblich und können nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
7) Nutzen und Gefahren, Eigentum und Urheberschaft
Nutzen und Gefahren
Der Übergang von Nutzen und Gefahren richtet sich nach Art. 185 des schweizerischen Obligationenrechts. Die Bestimmung eines Erfüllungsortes verändert den Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die simcla AG hat ebenso keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Eigentum
Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der simcla AG durch den Kunden bei der simcla AG. Der Kunde darf die Produkte in dieser Zeitspanne weder weiter veräussern, noch verpfänden noch in anderer Weise zur Stellung von Sicherheiten verwenden.
Urheberrechte
Die Urheberrechte an allen im Rahmen des Vertrags von der simcla AG geschaffenen Arbeitsergebnissen inkl. Entwürfen, Vorschlägen, Skizzen etc. verbleiben bei der simcla AG.
Jegliche Nutzung dieser Urheberrechte, die sich nicht zwingend aus dem Vertragszweck ergibt, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der simcla AG. Diesimcla AG ist berechtigt, alle Arbeitsergebnisse, die sie geschaffen hat, für eigene Werbezwecke und in eigenen Publikationen zu verwenden. Dieses Recht schliesst die Nutzung der Urheberrechte des Kunden, etwa an seinem Logo, ausdrücklich ein.
8) Reklamation, Gewährleistung, Haftung
Reklamation
Die von der simcla AG gelieferten Produkte sind innert fünf Tagen nach Erhalt zu prüfen, eventuelle Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich vom Kunden zu rügen. Danach gilt die Lieferung als mängelfrei und es können keine Rechte aus mangelhafter Vertragserfüllung abgeleitet werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Produkte verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Kunden, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt. Mangelhafte Ware wird von der simcla AG nach eigenem Ermessen ersetzt oder nachgebessert. Der Kunde besitzt kein Rücktrittsrecht. Anstelle von Ersatz oder Reparatur kann die simcla AG nach eigenem Ermessen eine der Wertminderung entsprechende Preisreduktion gewähren, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Ausschluss
Jegliche Gewährleistungspflichten und jegliche Haftung der simcla AG für allfällige Sach- und Rechtsmängel werden vollumfänglich wegbedungen. Die simcla AG hat dem Kunden ausserhalb des schriftlichen Vertrages keine Zusicherungen über die Kaufsache abgegeben.
Freistellungspflicht des Kunden
Der Kunde haftet allein, wenn bei Ausführung seiner Bestellung Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Er stellt die simcla AG von allen hieraus resultierenden Ansprüchen einschliesslich Rechtsberatungskosten frei.
9) Vertraulichkeit
Verschwiegenheit
Der Kunde ist zur Verschwiegenheit über den gesamten Vertragsinhalt, insbesondere über die Preise und die Preisgestaltung verpflichtet.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Keine der Vertragsparteien gibt Dritten Einblick in Manuskripte, Originale, Fotografien, Drucksachen oder sonstige Informationen und Kenntnis von Konzepten, Überlegungen und Ideen der jeweils anderen Partei, die ihr diese ausschliesslich im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellt oder darlegt.
10) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Rechtswahl
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel.
11) Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags einschliesslich dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln einschliesslich der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung unter Wahrung der ursprünglich vereinbarten Vertragsverhältnisse möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Lücken in den Bestimmungen.
Basel, 2022